Provenienz enthüllt: Ist mein Kunstwerk nun „verloren“?

Unter dem Titel „Provenienz enthüllt“ stellen wir in einer spannenden Beitragsreihe den Umgang mit der Provenienzrecherche in der täglichen Praxis vor. In unserem vierten Beitrag erklären wir, wie Kunstbesitzer vorgehen können, wenn sich eine Suchmeldung zu ihrem Kunstwerk in der Lost Art-Datenbank findet.

Kunden, die Kunstwerke erworben haben, bei denen später der Verdacht aufkommt, dass sie eine problematische Geschichte haben könnten, befinden sich in einer unsicheren Situation. Jeder Blick auf das Werk ist mit Fragen verbunden, ob es weiter ausgestellt werden kann, handelbar ist und was sich vor dem letzten Kauf ereignet hat. Letzte Gewissheit verschafft dann meist ein Eintrag in der Lost Art-Datenbank.

Viele Kunstbesitzer entschließen sich nicht sofort zu einem Verkauf, sondern ziehen Experten heran. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, die Provenienz des Werkes detailliert aufzuklären und sich über eventuelle Ansprüche Dritter zu informieren.

Karl & Faber hat es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht, Kunden in allen Fällen unklarer Provenienz und besonders in Fällen, die zu einem Restitutionsfall werden könnten, optimal zu betreuen. Hierzu gibt es ein hochqualifiziertes Team im Hause, bestehend aus Kunsthistorikern und Juristen, die sich der einzelnen Fälle annehmen.

Die Recherche beginnt mit der möglichst lückenlosen Aufklärung der Provenienz. Aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit haben unsere Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker Zugang zu Archiven weltweit, sowohl an Hochschulen, Museen und des Kunsthandels.

Sobald die Provenienz geklärt worden ist und die Erben ausfindig gemacht worden sind, beginnt die juristische Aufarbeitung. Je nach Verwandtschaftsgrad der Erben, nach den Umständen der Enteignung und dem Wert und Verbleib der Kunstwerke, wird ein Ausgleich prozentual zum Verkaufspreis des Werkes festgelegt. Mit einem Vertrag zwischen den Erben und den jetzigen Eigentümern wird eine faire und gerechte Lösung vereinbart und sämtliche Ansprüche abgegolten. Das Werk ist nun frei von Restitutionsansprüchen.

Allen Werken ihre Geschichte zurückzugeben, die Provenienz lückenlos aufzuzeigen, eine Löschung aus den Suchregistern zu erwirken und das Objekt wieder handelbar zu machen, ist dann die abschließende Aufgabe, die uns als Auktionshaus zufällt.

Ein als „verloren“ gelistetes Werk kann -frei von „Ansprüchen“ Dritter- schließlich wertvoller sein als je zuvor.

Romana Forst

 

Für Fragen zu Ihren Kunstwerken wenden Sie sich gerne an uns.

Ein aktuelles Beispiel finden Sie anhand des Werkes „Spaziergang“ von Max Slevogt.