Karl & Faber erzielt bei Gemälde von Lovis Corinth eine faire und gerechte Lösung im Sinne des Washingtoner Abkommens

Nachdem sich der aktuelle Besitzer jahrelang vergeblich im Kunsthandel um einen Verkauf des als Raubkunst registrierten Werks bemüht hat, gelingt es dem Münchner Kunstauktionshaus, erfolgreich zwischen Einlieferer und Erben zu vermitteln

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  • Am Donnerstag, 7. Dezember 2023 kommt bei der Karl & Faber Auktion 321 das Gemälde Blumen in einer Vase von Lovis Corinth zum Aufruf
  • Das großformatige Werk wurde bereits 1926 in der Berliner Nationalgalerie ausgestellt
  • Dank sorgfältiger Provenienzrecherchen und sensiblen Verhandlungen kann Karl & Faber Kunstauktionen mit den Erben des ursprünglichen Besitzers Hugo Winter eine faire und gerechte Restitutionsvereinbarung im Sinne des Washingtoner Abkommens schließen

Vor dunklem Hintergrund leuchtet ein farbenprächtiger Strauß mit Blüten, die zwischen Rot, Lila, Rosa und Gelb changieren. Die Farbe ist pastos und schwungvoll aufgetragen – der starken, fast schon expressionistischen Ausdruckskraft von Lovis Corinths Blumen in einer Vase kann sich der Betrachter kaum entziehen. Das Gemälde wird in der KARL & FABER Winterauktion als Los 416 zu einem Schätzpreis von € 150.000/200.000 versteigert. Es entstand im Jahr 1910, als die sinnen- und genussfreudige Malerei des Berliner-Secession-Künstlers ihren Höhepunkt erreichte. Kein Wunder, dass es bereits 1926 seinen Platz in einer Corinth gewidmeten Ausstellung der Berliner Nationalgalerie fand.

Der Leihgeber war vermutlich schon damals Hugo Winter, aus einer prominenten jüdischen Familie stammend und leidenschaftlicher Sammler. Er musste Deutschland bereits 1934 verlassen, seine Kunstwerke wurden in der Villa seiner ebenfalls jüdischen Tante in Königsberg zurückgelassen. Wann genau das Gemälde Blumen in einer Vase verloren gegangen ist, kann heute nicht rekonstruiert werden. Es tauchte 1937 als Besitz von Dr. Arthur Ebering auf, als dieser eine Abbildung des Kunstwerks in einem Buch über seine Sammlung veröffentlichte.

Jahrelang scheiterte der jetzige Besitzer in seinen Bemühungen, das in der Lost-Art-Datenbank als Raubkunst registrierte Gemälde im Kunsthandel zu verkaufen. Bis er sich an KARL & FABER wandte. Dem Münchner Kunstauktionshaus ist es aufgrund seiner sorgfältigen Provenienzrecherchen und seiner sensiblen Verhandlungen zu verdanken, dass das hochkarätige Werk nun im gütlichen Einvernehmen von Einlieferer und ursprünglichem Besitzer versteigert werden kann.

„Den heute in Israel lebenden Erben von Hugo Winter ging es dabei nicht in erster Linie ums Geld, sondern um die Anerkennung des von den Nazis begangenen Unrechts. Gerade heute ist es wichtig, gegen das Vergessen anzukämpfen“, sagt Romana Forst, Inhouse-Juristin bei Karl & Faber. „So ist die Geschichte

der Familie Winter, die im Auktionskatalog aufgegriffen und beschrieben wird, als ideelle Gutmachung anzusehen.“

„Wir freuen uns, dass wir auch diesmal eine faire und gerechte Vereinbarung im Sinne des Washingtoner Abkommens erzielen konnten“, erklärt Dr. Rupert Keim, Geschäftsführender Gesellschafter von Karl & Faber, der im Herbst 2019 in München erstmals ein Symposium zum Thema „Restitution und Provenienz im Kunstmarkt“ initiierte und das von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel veranstaltet wurde. Bereits 2015, in Auktion 265, konnten die Experten des Münchner Kunstauktionshauses aufgrund ihrer Provenienzrecherchen aufdecken, dass es bei dem eingelieferten – und später für € 550.000* verkauften – Gemälde Die Sinnlichkeit von Franz von Stuck einen problematischen Zusammenhang mit der NS-Zeit gab. „In so einem Fall gilt für unsere Experten erhöhte Sorgfaltspflicht. Wir leisten uns daher auch eine Inhouse-Juristin, die diese Fälle prüft und gegebenenfalls einfühlsam zwischen den Parteien verhandelt. Wir vereinen kunsthistorische und juristische Kompetenzen, um bestmögliche Vereinbarungen für unsere Kunden zu erzielen – für Einlieferer und Erben von problembehafteten Kunstwerken“, so Dr. Rupert Keim

 

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