Details

Provenienz:
Seit Jahrzehnten in Privatbesitz, Süddeutschland.

Beschreibung

Schon Simon Peter Tilemanns Vater war Hofmaler unter dem Grafen Simon VI. zur Lippe. 1614 übersiedelte der erst kürzlich verwitwete Johann Tilemann mit seinen fünf Kindern nach Bremen, wo er bereits 1596 das Bürgerrecht erworben hatte. Dort wurde wohl auch Simon Peter zum Maler ausgebildet. Studienreisen führten ihn u.a. in die Niederlande, ins Rheinland, nach Böhmen und Italien (Rom). Nach Jahren der Wanderschaft wurde er gegen 1633/34 wieder in Bremen sesshaft und gründete mit einer Kölnerin eine Familie. Er schuf vor allem Porträts des gutsituierten Bremer Bürgertums, ihm wurde aber auch die Ehre zuteil, ein Porträt von Kaiser Ferdinand III. (s. Kupferstich von Crispijn de Passe) und gleich zehn Bilder für Christian IV. von Dänemark anzufertigen. Da Tilemann mehrere Häuser erwarb, muss es ihm dank der nicht abreißenden Aufträge finanziell gut gegangen sein.

Dieses Porträt zeigt eine vierköpfige Bremer Patrizierfamilie in standestypischer Tracht vor einer flachen norddeutschen Flusslandschaft. Die Familienmitglieder sind nebeneinander aufgereiht. Die Eltern bilden die Mitte, flankiert werden sie von den Sprösslingen, beide im Kindesalter. Insgesamt ist die Gruppe leicht nach rechts gerückt, sodass der Vater trotz gerader Personenzahl die Mittelsenkrechte okkupiert und dadurch als Familienoberhaupt klar erkennbar ist. Obwohl die Gruppe den repräsentativen Ansprüchen eines autonomen Porträts genügen muss, wird die Familie als Einheit dargestellt und die liebevolle Verbundenheit durch Gesten und szenische Momente unterstrichen. Ein jedes Familienmitglied ist mit dem jeweils Nebenstehenden verbunden. Die Mutter hält die kleine Tochter an der Hand, der Vater deutet auf den Sohn und verweist hiermit auf dessen Rolle als Stammhalter. Dieser wiederum hält einen Ziegenbock, womöglich ein lieb gewonnenes Haustier, straff an der Leine. Die Eheleute wirken durch ihre Position nebeneinander, aber auch durch die jeweils abgestreiften Handschuhpaare zusammengehörig.

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